Eidesstattliche Erklärung
Alle Antragsteller auf Zertifizierung müssen vor Prüfungsbeginn die folgende Eidesstattliche Erklärung abgeben. Diese Erklärung dient der ordnungsgemäßen Prüfung, wird gemäß geltendem Recht behandelt und geht in die persönliche Akte des Antragsstellers ein. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der EU-DSGVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung, Zertifizierung und Verwaltung der Zertifikate. Details finden sich in der Datenschutzerklärung der IAPM.
1. Ich erkläre, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtlich geahndet werden, soweit gesetzlich vorgesehen.
2. Ich verpflichte mich, alle Prüfungsinhalte vertraulich zu behandeln und keine Kopien anzufertigen, unbefugte Offenlegungen zu veranlassen oder Materialien weiterzugeben, sofern dies gesetzlich oder vertraglich nicht vorgesehen ist.
2. Ich verpflichte mich, alle Prüfungsinhalte vertraulich zu behandeln und keine Kopien anzufertigen, unbefugte Offenlegungen zu veranlassen oder Materialien weiterzugeben, sofern dies gesetzlich oder vertraglich nicht vorgesehen ist.
