In welchen Fällen erhebt die IAPM Bearbeitungsgebühren?
In welchen Fällen erhebt die IAPM Bearbeitungsgebühren?
Die IAPM behält sich vor in den folgenden Fällen Bearbeitungsgebühren zu erheben: Erneute Bereitstellung von Zertifikaten, Zertifizierungsunterlagen etc. (20 CHF), Verlängerung des Zeitfensters für Tests und Prüfungen (35 CHF / Test für drei zusätzliche Monate), Anpassung des Namens (z. B. bei Tippfehlern, zu vielen Leerzeichen, etc.), sobald die Rechnung erstellt worden ist, ohne Neuaustellung der Rechnung (20 CHF), Anpassung des Namens (z. B. bei Tippfehlern, zu vielen Leerzeichen, etc.), sobald die Rechnung erstellt worden ist, mit Neuaustellung der Rechnung (35 CHF), Anpassung der Rechnungsadresse nachdem die Rechnung erstellt wurde (35 CHF), weitere Anpassungen und Prozesse, die einen manuellen Eingriff erfordern (20 CHF), Ausstellung eines manuell erstellten Transcript of Records (nicht möglich bei Zertifikatsanerkennung) (35 CHF).